AFP VOM 21.6.2013 | Nachrichten - Allgemein | 326 Aufrufe
Deutsche und zwei Französinnen sitzen viermonatige Haftstrafe ab
Eine für Freitag angesetzte Berufungsverhandlung im Fall dreier in Tunesien inhaftierter europäischer Aktivistinnen der Frauenrechtsorganisation Femen ist wegen Verfahrensfehlern verschoben worden. Das Gericht habe islamistischen Gruppen nicht die vorgeschriebene Zeit von zehn Tagen eingeräumt, um gegen die Entscheidung vorzugehen, nicht als Nebenkläger im Hauptverfahren zugelassen worden zu sein, sagte der Anwalt der Aktivistinnen, Souhaib Bahri. "Da die Frist erst heute verstrichen ist, hatte das Gericht keine andere Wahl" als die Verhandlung zu vertagen, fügte er hinzu.
Die Deutsche Josephine Markmann und ihre beiden französischen Mitstreiterinnen hatten Ende Mai mit nackten Oberkörpern gegen die Inhaftierung einer tunesischen Femen-Aktivistin protestiert. Am 12. Juni wurden sie deswegen mit jeweils viermonatigen Gefängnisstrafen belegt.
Bahri sagte, die Verteidigung habe die Freilassung der Frauen auf Kaution beantragt. Er erwarte, dass darüber noch am Freitag entschieden werde. Zudem gehe er davon aus, dass das Gericht auch einen neuen Termin für die Berufungsverhandlung verkünden werde.
© AFP Agence France-Presse GmbH 2012
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