Köln –
Der juristische Zoff nach dem Nackt-Protest an Weihnachten 2013 im Kölner Dom der früheren Femen-Aktivistin Josephine Witt liegt bei den Akten! Die 21-Jährige hat ihre Revision zurückgezogen. Das bestätigte der Kölner Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn der „Kölnischen Rundschau“.
Anfang Juni hatte das Kölner Landgericht Witt wegen grober Störung der Religionsausübung zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt. Die junge Frau hatte daraufhin Revision vor dem Oberlandesgericht eingelegt.
Die Aktivistin war am Ersten Weihnachtstag 2013 während einer Messfeier mit dem inzwischen emeritierten Kardinal Joachim Meisner an dessen 80. Geburtstag auf den Altar gesprungen. Sie entblößte ihren Oberkörper, auf dem „I am god“ (Ich bin Gott) stand. Sie habe damit gegen eine frauenfeindliche Haltung der Kirche protestieren wollen, so Witt.
(ckr)
Via: express.de
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