„I am God“, also „Ich bin Gott“, war auf ihrem nackten Oberkörper zu lesen: Am ersten Weihnachtsfeiertag 2013 war die Hamburger „Femen“-Aktivistin Josephine Witt (20) während eines von Kardinal Joachim Meisner (80) zelebrierten Gottesdienstes nackt auf den Altar im Kölner Dom gesprungen.
Jetzt hat die Kölner Staatsanwaltschaft aufgrund ihrer „Oben ohne“-Aktion Anklage erhoben: Wegen Störung der Religionsausübung, wie Sonja Heidel, Sprecherin des Amtsgerichts, erklärte.
Josephine Witt hat zwei Wochen Gelegenheit zu einer Stellungnahme. Erst danach wird über die Eröffnung eines Gerichtsverfahrens entschieden.
Die Störung der Religionsausübung kann bei einem Erwachsenen mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Witt aber war bei ihrer Aktion zum Jahresende 2013 aus rechtlicher Sicht noch eine Heranwachsende – dies gilt für 18- bis 21-Jährige. Deshalb könnte auch bei ihr das Jugendstrafrecht angewendet werden - dies sieht erzieherische Maßregelungen wie Ermahnungen und Sozialstunden oder auch die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage vor.
Via: mopo.de
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