Am Mittwoch wurden in Tunis die drei europäischen Femen-Aktivistinnen im Berufungsverfahren auf Bewährung frei gesprochen. Sie waren am 12. Juni wegen eines unbekleideten Protests vor dem Justizpalast zu vier Monaten Haft verurteilt worden. Sie sollten noch in der Nacht aus der Haft entlassen werden, hiess es. Ende Mai hatten die beiden Französinnen Pauline Hillier und Marguerite Stern sowie die Deutsche Josephine Markmann mit der Aktion ihre Solidarität mit der inhaftierten tunesischen Femen-Aktivistin Amina Sboui, die als Amina Tyler auftritt, zum Ausdruck bringen wollen. Es war die erste Aktion der aus der Ukraine stammenden feministischen Gruppe Femen in der arabischen Welt.
Unter internationalem Druck
Die drei jungen Frauen trugen bei der Gerichtsverhandlung eine Entschuldigung vor und versicherten, von jeder weiteren Aktion in Tunesien abzusehen. Sie hätten in keiner Weise beabsichtigt, die tunesische Gesellschaft zu schockieren. Die Frauen trugen, wie bei Gerichtsverhandlungen in Tunesien üblich, einen weissen Safsari, ein traditionelles Kopftuch. Der Prozesstag war geprägt von mehrstündigen Plädoyers der Anwälte der Nebenkläger, bei denen es sich um mindestens vierzehn islamische Organisationen handelt, darunter auch Frauenorganisationen. Hauptargument war der Vorwurf, der Prozess stehe unter grossem internationalem und medialem Druck. Es habe nicht ausreichend Zeit für die Formulierung der Klägerpositionen gegeben.
Sowohl die deutsche Kanzlerin Merkel als auch Frankreichs Aussenminister Fabius hatten um ein mildes Urteil gebeten. Einer der Anwälte der Nebenkläger schlug vor, die Angeklagten hier freizusprechen und anschliessend in ihren Heimatländern erneut vor Gericht zu stellen. Die Anwälte der drei Beschuldigten sprachen dagegen von Versuchen der Gegenseite, durch Verfahrensfragen den Prozess zu verlängern.
Am Dienstag hatten vier Femen-Aktivistinnen in Brüssel vor dem islamistischen tunesischen Premierminister Larayeth demonstriert, der sich dort zu Gesprächen über die privilegierte EU-Partnerschaft Tunesiens aufhält. Sie forderten die Freilassung ihrer inhaftierten Mitstreiterinnen. Larayeth erklärte danach auf Nachfragen in Brüssel, es stehe nicht in seiner Macht, die Frauen freizulassen. Begnadigungen könne nur Präsident Marzouki aussprechen.
Überforderte Gesellschaft
Die neunzehnjährige Amina Sboui ist die erste Tunesierin, die sich Femen angeschlossen hat und auf ihrer Facebook-Seite im März Fotos von sich mit entblösstem Oberkörper veröffentlichte. Sie wolle so für Selbstbestimmung und gegen die Gewalt an Frauen kämpfen, sagte Sboui. Die Abiturientin erhielt daraufhin von radikalen Islamisten Drohungen. Auch die Reaktion der tunesischen Gesellschaft war eher kritisch-distanziert. In der tunesischen Frauenbewegung gehe es heute um soziale Fragen und politische Rechte, solche Formen des Protestes seien eher kontraproduktiv und eine Überforderung der traditionell orientierten Gesellschaft, kritisierten Frauenorganisationen und in der Frauenbewegung engagierte Politikerinnen.
Den öffentlichen Anfeindungen zum Trotz reiste Amina Sboui am 19. Mai nach Kairouan, just am Tag des von der Regierung verbotenen Salafisten-Kongresses. Sie schrieb das Wort Femen auf eine Friedhofsmauer und wurde daraufhin von der Polizei festgenommen. Für das unerlaubte Mitführen eines Tränengassprays zur Selbstverteidigung wurde sie zu einer Geldstrafe verurteilt, ist aber bis heute im Frauengefängnis von Sousse inhaftiert.
Eine weitere, nachgeschobene Anklage lautet nun auf Schändung des Friedhofs und Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung, als die Femen vom Gericht eingestuft wird. Auf dieses Delikt stehen in Tunesien bis zu zwölf Jahre Haft.
Der Untersuchungsrichter hat die Verhandlung für den 4. Juli angekündigt. Sbouis Anwalt Souhaib Bahri hofft auf einen Freispruch. Die Aktion von Femen habe eine hohe mediale Aufmerksamkeit in Tunesien und im Ausland erzeugt, von der Amina profitiere, sagt der Anwalt. Amina Sboui kämpfe für die Rechte der Frauen. Dass das keine kriminelle Straftat sei, sondern eine Form der Meinungsäusserung, müsse jetzt auch die Justiz einsehen, fordert Bahri.
Mit zwei Ellen messen
Frauenrechtlerinnen wie Bochra Belhaj Hmida kritisieren Femen: «Wir sind nicht einverstanden mit ihren Methoden, sie schaden damit der tunesischen Frauenbewegung.» Die tunesische Gesellschaft sei traditioneller, als die jugendlichen Revolutionäre von 2011 dachten. Die Femen-Aktion werde nur diejenigen stärken, die gegen Frauenrechte seien, meint die Anwältin.
Die Gerichtsverfahren gegen die Femen-Aktivistinnen und die Mitte Juni verkündete zweijährige Haftstrafe für den Rapper Ala Yaacoub alias «Weld El 15» für einen polizeikritischen Liedtext stehen in bemerkenswertem Widerspruch zum eher milden Umgang der tunesischen Justiz mit den salafistischen Angreifern auf die amerikanische Botschaft und Schule im September 2012, die zu zwei Monaten auf Bewährung verurteilt wurden.
Auch der Sprecher der von Premierminister Larayeth als illegal eingestuften salafistischen Vereinigung Ansar ash-Sharia, Seïfeddine Raïes, wurde nach nur einem Tag Haft freigelassen, nachdem er an einer Pressekonferenz in einer Moschee offen zum Gesetzesbruch aufgerufen hatte. Das Gericht stützte das Urteil auf Paragraf 115 des Pressegesetzes und wertete die Äusserungen als Meinung.
Die tunesische Justiz befindet sich in einem schwierigen Übergangsprozess. Die wesentliche Errungenschaft der Revolution vom Januar 2011 ist die Meinungsfreiheit als gegen Zugriffe des Staates gerichtetes Grundrecht der Bürger. Die Reaktionen tunesischer Nichtregierungsorganisationen, der internationalen Medien und wichtiger internationaler Partner wie Frankreich und Deutschland auf die Femen-Prozesse haben der Justiz gezeigt, dass zum demokratischen Rechtsstaat auch gehört, im Sinne der Meinungsfreiheit gelten zu lassen, was traditionellen Moralvorstellungen widerspricht.
Entblössung und Schleier
Ob Femen den tunesischen Frauen allerdings mit ihrer Form des Protestes hilft oder ihnen einen Bärendienst erweist, bleibt abzuwarten. Für die Islamisten ist Femen eine Provokation und wird möglicherweise im Wahlkampf zu einem religiösen Argument derer, die Demokratie und Meinungsfreiheit als Gefahr für die Religion wahrnehmen. Femen und Nikab sind zwei Extreme in der Diskussion über die Selbstbestimmungsrechte der Frau hinsichtlich ihres Körpers – die Entblössung aus politischer und die Verhüllung aus religiöser Überzeugung. Beides ist eine Herausforderung, für die Gesellschaft bezüglich Toleranz, für die Justiz bezüglich Schutz der Meinungsfreiheit.
Drei Femen-Aktivistinnen verlassen Gefängnis
Die drei in Tunesien zu viermonatiger Haft verurteilten Femen-Aktivistinnen aus Deutschland und Frankreich haben das Gefängnis in Tunis in der Nacht zum Donnerstag verlassen. Das berichtete ein AFP-Reporter von der Frauenhaftanstalt Manouba bei Tunis. Ein Gericht in der tunesischen Hauptstadt hatte die Haftstrafen am Mittwoch im Berufungsverfahren zur Bewährung ausgesetzt.
Die Deutsche Josephine Markmann und ihre beiden französischen Mitstreiterinnen von der Organisation Femen waren vor zwei Wochen zu vier Monaten Gefängnis verurteilt worden, weil sie Ende Mai mit entblössten Brüsten vor dem Justizpalast in Tunis für die Freilassung der tunesischen Femen-Aktivistin Amina Souib demonstriert hatten.
Via: nzz.ch
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