Wegen dieser Aktion wurde sie vom Kölner Amtsgericht zu
einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt.
Das Domkapitel betonte noch einmal, dass die Frau das
Pontifikalamt grob gestört habe. Man habe kein
Verständnis, dass die Aktivistin meine, sie habe nicht
primär den Gottesdienst stören, sondern eine Botschaft
verbreiten wollen.
Die ungestörte Religionsausübung sei ein wesentliches
Element des friedlichen Miteinanders aller Menschen, so Dompropst
Feldhoff in einer Mitteilung. Wer den Gottesdienst irgendeiner
Religion in dieser Form störe, könne nicht meinen, dem
Frieden und der Versöhnung zu dienen. (MK)
Via: radiokoeln.de
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