Der Frau werde Störung der Religionsausübung vorgeworfen, teilte eine Sprecherin des Kölner Amtsgerichts am Dienstag auf Anfrage mit. Die Anklageschrift sei ihrer Rechtsanwältin zugestellt worden. Sie habe nun zwei Wochen Zeit für eine Stellungnahme. Danach werde über eine Eröffnung des Verfahrens entschieden.
Die Aktivistin der Frauengruppe Femen war während des Weihnachtsgottesdienstes mit Kardinal Joachim Meisner halbnackt auf den Altar gesprungen. Auf ihren Oberkörper waren die Worte „I am God“ („Ich bin Gott“) aufgemalt.
Laut Staatsanwaltschaft muss auch entschieden werden, ob das Erwachsenen- oder das Jugendstrafrecht angewendet wird, da die Beschuldigte zur Tatzeit noch nicht 21 Jahre alt war. Bei Erwachsenen kann eine Störung der Religionsausübung mit einer Geldstrafe oder einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Das Jugendstrafrecht sieht der Sprecherin zufolge etwa Sozialstunden oder auch die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage vor.
dpa
Via: merkur-online.de
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