Das bestätigte der Kölner Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn der"Kölnischen Rundschau".
Anfang Juni hatte das Kölner Landgericht die 21-Jährige wegen grober Störung der Religionsausübung zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt. Damit bestätigte die 6. Kleine Strafkammer den Beschluss des Kölner Amtsgerichts vom Dezember, halbierte aber das Strafmaß wegen derzeit ungesicherter Einkommensverhältnisse der Angeklagten. Witt hatte daraufhin Revision vor dem Oberlandesgericht eingelegt.
Die Aktivistin war am Ersten Weihnachtstag 2013 während einer Messfeier mit dem inzwischen emeritierten Kardinal Joachim Meisner an dessen 80. Geburtstag auf den Altar gesprungen. Sie entblößte ihren Oberkörper, auf dem "I am god" (Ich bin Gott) stand. Sie habe damit gegen eine frauenfeindliche Haltung der Kirche protestieren wollen, so Witt.
Via: rp-online.de
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