04.12.2014, 10:34 | Recht Gesetz | Autor: Juraforumadmin | 0 Kommentare
Das Amtsgericht Köln hat die Femen-Aktivistin Josephine W. wegen Störung der Religionsausübung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je EUR 20,00 verurteilt. Das Gericht hat in seiner Entscheidung das Erwachsenenstrafrecht angewandt.
Aufgrund der heutigen Hauptverhandlung sah es das Gericht als erwiesen an, dass die zur Tatzeit 20-jährige Angeklagte am 25.12.2013 den vom ehemaligen Kölner Erzbischof Joachim Kardinal Meisner im Kölner Dom abgehaltenen Weihnachtsgottesdienst absichtlich und in grober Weise gestört hat.
Die Angeklagte sprang nach Beginn des Gottesdienstes aus den ersten Reihen weitgehend unbekleidet auf den Hauptaltar, um von dort lautstark politische Erklärungen in den Kirchenraum zu rufen. Auf ihren nackten Brüsten trug sie den Schriftzug "I am God".
Sie wurde sodann von Domschweizern vom Altartisch gezogen und aus dem Innenraum der Kirche entfernt, so dass vorübergehend die Fortsetzung des Gottesdienstes gehindert war.
Nach § 167 Abs. 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuches ist die absichtliche und grobe Störung des Gottesdienstes einer in Deutschland bestehenden Kirche mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Amtsgericht Köln, Urteil 647 Ds 240/14 vom 03.12.2014
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