Femen: Gericht ordnet Freilassung von Amina Sboui an

Aktivistin kommt nach Angaben ihres Anwalts vor dem Auftakt ihres Prozesses frei - Prozess wegen "Angriffs auf gute Sitten" droht Sboui weiterhin

Tunis - Eine seit Monaten in Tunesien inhaftierte Aktivistin der Frauenrechtsgruppe Femen kommt nach Angaben ihres Anwalts vor dem Auftakt ihres Prozesses frei. Die Justiz habe die Freilassung von Amina Sboui angeordnet, teilte Anwalt Halim Meddeb am Donnerstag mit. Die junge Frau werde "in wenigen Stunden" aus der Haft entlassen. Sboui droht demnach aber weiter ein Prozess wegen "Entweihung einer Grabstätte" und "Angriffs auf die guten Sitten".

Protest gegen konservative Islamisten

Sboui war am 19. Mai festgenommen worden, nachdem sie das Wort "Femen" auf eine Mauer in der Nähe eines Friedhofs geschrieben hatte, um gegen konservative Islamisten zu protestieren. Der Fall hatte international für Schlagzeilen gesorgt. Bisher wurde Sboui wegen des Besitzes von Pfefferspray zu einer Geldstrafe verurteilt. Aus dem Gefängnis heraus erhob sie daraufhin Vorwürfe der Folter von Häftlingen, woraufhin Gefängniswächter Sboui verklagten.

Weitere Femen-Proteste

Der Fall hatte auch einen Prozess gegen drei weitere Femen-Aktivistinnen zur Folge, die Ende Mai mit entblößten Brüsten für die Freilassung Sbouis protestiert hatten. Unter ihnen war auch eine Deutsche. Die drei Frauen wurden zunächst zu vier Monaten Haft verurteilt, Ende Juni wurde die Strafe aber zur Bewährung ausgesetzt. (APA, 1.8.2013)

Via: diestandard.at


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