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Rapperswil-Jona. – Das Bundesamt für Migration (BFM) in Bern hat entschieden: Die Ukrainerin Anna Hutsol muss die Schweiz endgültig verlassen. Dies teilt die Gründerin der Frauenrechtsorganisation Femen in einer E-Mail an die «Südostschweiz» mit.
Abschiebung nach Frankreich
An diesem Entscheid konnte auch ihre Beschwerde von vor drei Wochen nichts mehr ändern. «Frau Hutsol ist ein Dublin-Fall, somit ist nicht die Schweiz für sie zuständig», sagt BFM-Pressesprecherin Sibylle Siegwart. Dies bedeutet, dass Hutsol nach Frankreich abgeschoben wird. Dort hatte die Femen-Gründerin im letzten Jahr ein Schengen-Visa erhalten.
Zum gesamten Verfahren wollte das BFM nicht Stellung nehmen. Es hält lediglich fest: «Wichtig ist, dass die Frau in Sicherheit ist.» Und das sei die Ukrainerin auch in Frankreich. Die Femen-Gründerin hatte bis zuletzt gehofft, dass sie in der Schweiz bleiben kann. Noch letzte Woche liess sie verlauten: «Ich bin nicht entmutigt.»
Mittlerweile musste Hutsol das Asylzentrum im Joner Busskirch verlassen. Zurzeit ist sie im Asylzentrum Landegg in der Nähe von Rorschacherberg untergebracht. Dort wartet sie auf ihre Abschiebung nach Frankreich. (nb)
Via: suedostschweiz.ch
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