Der Fall werde demnächst vor dem Kölner Landgericht neu aufgerollt. Das Amtsgericht hatte die zur Tatzeit 20-Jährige wegen grober Störung der Religionsausübung zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt. Bei dem Prozess könnte es abermals um die Frage gehen, ob Witt nach dem Strafrecht für Erwachsene oder für Heranwachsende beurteilt werden soll. Der Richter am Amtsgericht, Gerd Krämer, hatte keine Belege für Defizite in der Persönlichkeitsentwicklung und damit einer möglichen Anwendung des milderen Jugendstrafrechts gesehen.
Aktivistin sprang auf den Altar
Die Femen-Aktivistin war am Ersten Weihnachtstag während einer Messfeier mit dem inzwischen emeritierten Kardinal Joachim Meisner an dessen 80. Geburtstag auf den Altar gesprungen. Sie entblößte ihren Oberkörper, auf dem "Ich bin Gott" stand. Zudem skandierte sie antireligiöse Parolen. Die Staatsanwaltschaft Köln hatte sie wegen grober Störung der Religionsausübung angeklagt.
Das Amtsgericht verhängte eine Strafe von 60 Tagessätzen zu je 20 Euro (1.200 Euro). Oberstaatsanwalt Willuhn hatte beim Prozess eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 20 Euro beantragt (1.600 Euro). Witts Anwältin Eva Steiner plädierte auf Freispruch. (KNA)
Via: katholisch.de
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