Köln (APA/AFP) - Im Kölner Prozess gegen eine Femen-Aktivistin, die während einer Weihnachtsmesse im vergangenen Jahr barbusig auf den Altar des Kölner Doms gesprungen war, ist die Angeklagte zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt worden. Das Kölner Amtsgericht sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass sich die heute 21-Jährige im Kölner Dom der Störung der Religionsausübung schuldig gemacht hatte.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 1600 Euro für die Femen-Aktivistin Josefine Witt gefordert, die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Die junge Frau wollte nach eigenen Angaben mit ihrer Aktion während der Messe am Christtag 2013 mit dem damaligen Kölner Erzbischof Joachim Meisner gegen die katholische Kirche protestieren.
Die seinerzeit 20-Jährige war bei der Messe nur mit einer Art Lendenschurz bekleidet auf den Altar gesprungen. Sie hatte sich die Worte „I am God“ („Ich bin Gott“) auf den nackten Oberkörper gemalt und sich mit nach oben gereckten Armen der Gemeinde zugedreht. Die Frau wurde nach wenigen Minuten von den Ordnungskräften im Dom abgeführt.
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