Vor dem Amtsgericht Köln muss sich jetzt die
Femen-Aktivistin Josephine Witt verantworten. Sie war am ersten
Weihnachtstag 2013 halbnackt auf den Altar des Kölner
Doms gesprungen. Die Hamburgerin wollte damit gegen die katholische
Kirche protestieren. Die Anklage legt ihr die Störung der
Religionsausübung zur Last - im schlimmsten Fall drohen drei Jahre Haft.
Das Gericht muss zu Beginn seiner Sitzung zunächst entscheiden, ob das
Erwachsenen- oder das Jugendstrafrecht anzuwenden ist, da die Angeklagte
zum Zeitpunkt des Vorfalls noch keine 21 Jahre alt war. Dass Kardinal
Meisner als Zeuge aufgerufen wird, gilt als unwahrscheinlich:
Schließlich ist der Vorfall durch ein im Internet abrufbares Video
eindeutig dokumentiert. (dpa, hl)
Via: koeln.de
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