Hutsol wartet im Asylzentrum Landegg auf ihre Ausweisung






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Von Nicole Bruhin

Rapperswil-Jona. – Die Ukrainerin Anna Hutsol wurde bereits letzte Woche aus dem Asylzentrum im Joner Busskirch ausquartiert. Die Gründerin der Frauenrechtsorganisation Femen, welche durch ihre provokanten Oben-ohne-Protestaktionen bekannt wurde, lebt nun im Asylzentrum Landegg, in der Nähe von Rorschacherberg.

Hutsol hat Anfang Jahr Asyl in der Schweiz beantragt, weil sich die Lage in der Ukraine markant zugespitzt hatte. Sie und andere Femen-Mitglieder wurden mehrmals tätlich angegriffen. Vor drei Wochen wurde ihr Gesuch jedoch abgelehnt.

Hutsol ist ein Dublin-Fall

Hutsol legte dagegen Beschwerde ein. Im Asylzentrum Landegg hatte die 29-Jährige auf den Entscheid gewartet. «Ich bin noch nicht entmutigt», sagte sie damals. Doch ihr Hoffen war vergebens. Nun ist klar, dass sie die Schweiz definitiv verlassen muss. In einem E-Mail an die «Südostschweiz» teilte sie mit, dass sie nach Frankreich ausgewiesen werde. Und das schon bald.

Das Bundesamt für Migration (BFM) will zu den Gründen der Ablehnung der prominenten Asylsuchenden nicht vertieft Stellung nehmen. «Wir geben nie Auskunft über solche Verfahren», sagt BFM-Pressesprecherin Sibylle Siegwart.

Nur so viel: Hutsol sei ein Dublin-Fall. Die Ukrainerin hat im letzten Herbst ein Schengen-Visum von Frankreich erhalten. Somit sei das Nachbarland für sie zuständig.

In die Schweiz ist die Ukrainerin eingereist, weil ihre Schwester in Winterthur lebt. «Ich wollte in ihrer Nähe sein», sagte sie bei einem Treffen mit der «Südostschweiz» vor drei Wochen.

Dass Hutsol Verwandte in der Schweiz hat und in Frankreich nicht, spiele in diesem Fall keine Rolle. «Gesetz ist Gesetz», sagt Siegwart.

In solchen Fällen stehe generell im Vordergrund, dass die betroffene Person in Sicherheit sei. «Wir gehen davon aus, dass das in Frankreich der Fall ist», sagt sie weiter.

Polizei-Eskorte an den Flughafen

Wann genau Anna Hutsol die Schweiz verlassen muss, wird vom BFM nicht kommuniziert. «Das ist zum Schutz der Person», teilt Siegwart mit. Gerade in ihrem Fall sei das heikel.

Urs Weber vom Migrationsamt in St. Gallen teilt mit, wie solche Fälle generell verlaufen. «Wenn sie das Land nicht auf eigene Initiative verlässt, wird die Polizei aktiv.» Diese wird sie im Asylzentrum Landegg abholen und nach Kloten zum Flieger begleiten. Doch bis so ein Flug gebucht sei, dauert es seine Zeit. «Diese Flüge müssen speziell gebucht werden», sagt Weber.

Er hält jedoch fest: «Frau Hutsol steht es frei, die Schweiz freiwillig zu verlassen und sich in Frankreich bei den zuständigen Behörden zu melden.»

Via: suedostschweiz.ch


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