Die Staatsanwaltschaft sah eine “erhebliche Störung” und wollte 1600 € für die weihnachtliche Aktion im Kölner Dom. Die Richter haben die deutsche FEMEN Aktivistin zur Zahlung von 1200 € verurteilt.
Eine Störung der Religionsausübung kann laut dem Gesetz zur Geldstrafe oder gar eine Haft mit bis zu drei Jahren kosten.
Josephine hat versprochen so eine Aktion nicht mehr zu machen, unter anderem weil der Meisner, gegen den die damalige Aktion gerichtet war, mitttlerweile im Ruhestand ist: “Ich würde das Gleiche nicht noch mal machen“, sagte die FEMEN Aktivistin.
Wollen Sie eine weihnachtliche Aktion unterstützen? Dann tun Sie das ganz legitim! Sie können zum Beispiel den Flüchtlingskindern in der Ukraine, wo grad Krieg herrscht, für warme Kleidung spenden!
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Via: femen.de
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