Kölner Dom Halbnackt auf Altar - Femen-Aktivistin muss 600 Euro zahlen
Weihnachten 2013 war Josephine Witt barbusig auf den Altar des Kölner Doms gesprungen. Gegen eine Geldstrafe legte sie Berufung ein. Doch vergebens.
02.06.15
Kölner Dom
Weihnachten 2013 war Josephine Witt barbusig auf den Altar des Kölner Doms gesprungen. Gegen eine Geldstrafe legte sie Berufung ein. Doch vergebens.
Foto: dpa
Die Femen-Aktivistin Josephine Witt, die während der Weihnachtsmesse 2013 barbusig auf den Altar des Kölner Doms gesprungen war, ist am Dienstag erneut vor Gericht erschienen. Wegen Störung der Religionsausübung hatte das Kölner Amtsgericht sie im Dezember zur einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt. Dagegen legte Witt Berufung beim Landgericht ein.
Die junge Hamburgerin hatte während des Gottesdienstes am ersten Weihnachtstag 2013 im Beisein von Kardinal Joachim Meisner Parolen gerufen – nur mit einem Slip bekleidet und der Aufschrift "I am god" (Ich bin Gott) auf dem Oberkörper. Die Studentin der Zahnmedizin wollte damit nach eigenen Angaben gegen die Stellung der Frau in der katholischen Kirche und gegen Meisners Einstellung zur Abtreibung protestieren.
Vor Beginn der Gerichtssitzung am Dienstag sagte sie: "Ich bin nicht hierhergekommen, um Reue zu zeigen." Aber sie habe sich weiterentwickelt und versuche jetzt, andere Wege in ihrem Protest zu gehen. Ihr jüngster Protest sei nicht topless gewesen. Wichtig sei ihr: "Ich schäme mich nicht für das, was ich getan habe."
Doch das Kölner Landgericht verurteilte die 22-Jährige auch in der Berufungsinstanz wegen Störung der Religionsausübung an Weihnachten 2013 zu 600 Euro Geldstrafe und folgte damit der Staatsanwaltschaft. Ihre Anwältin hatte plädiert, es bei einer "gerichtlichen Standpauke" zu belassen und andernfalls das Jugendstrafrecht anzuwenden.
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Via: morgenpost.de
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