Seit Dezember 2011 sitzt der Angeklagte mit afghanischen Wurzeln und deutscher Staatsangehörigkeit in U-Haft: „Ich bin nicht streng gläubig. Aber in der Haft habe ich jeden Tag zu Gott gebetet, dass endlich die Wahrheit ans Licht kommt.“
Die Staatsanwaltschaft will die Wahrheit kennen: Die sexuellen Übergriffe sollen vom 4. bis 29. November 2011 stattgefunden haben. Baharam N. lernt seine Zukünftige über eine Tante 2008 kennen: „Man hat mir ein Video gezeigt. Sie hat mir gefallen.“ Das Problem: Sie lebte in Pakistan und er in München: „Das erste Jahr haben wir nur telefoniert. Sie konnte kein Wort Deutsch.
Im November 2009 bin ich dann nach Pakistan geflogen.“ Nach drei Wochen findet die Verlobung und Hochzeitsfeier statt. Bereits in der Hochzeitsnacht sei sie intim geworden. Auf Wunsch seiner Frau habe kein vaginaler Geschlechtsverkehr stattgefunden. Das habe sie sich für die Nacht nach der standesamtlichen Trauung in München aufheben wollen. Im August 2011 kommt sie nach München. Sie leben in einer Mietwohnung in Sendling.
Kurze Zeit später geht der erste Streit los. Angeblich habe der Angeklagte eine Verwandte zu herzlich begrüßt. Auch die Witze seines Onkels, der aus England stammt, sei für sie anstößig gewesen. Sie habe immer etwas gesucht, um zu streiten.
„Ich habe gesagt, es ist besser, wir trennen uns“, so Baharam N. Plötzlich sei sie wieder übertrieben nett gewesen. Nach der standesamtlichen Trauung ging der Zoff erneut los. „Ich weiß nicht, was sie mit den Vorwürfen bezweckt“, so der Angeklagte. Am 8. August soll das Urteil kommen.
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