Damit ist das Urteil vom vergangenen Mittwoch noch nicht rechtskräftig, wie Gerichtssprecher Marcus Strunk sagte. Der Einspruch habe zunächst eine Fristverlängerung von einem Monat zur Folge, sagte Strunk. Bis 10. Januar müsse die Angeklagte erklären, ob sie in Revision oder in Berufung gehen wolle. Eine Berufung hätte einen völlig neuen Prozess beim Landgericht Köln mit neuer Beweiserhebung zur Folge. Im Falle einer Revision würde das Oberlandesgericht Köln lediglich überprüfen, ob es beim Prozess in erster Instanz zu Fehlern gekommen ist.
In beiden Fällen könnte es erneut um die Frage gehen, ob Witt, die bei der Tat 20 Jahre alt war, nach dem Strafrecht für Erwachsene oder für Heranwachsende beurteilt werden soll, so der Sprecher. Der Richter am Amtsgericht, Gerd Krämer, hatte keine Belege für Defizite in der Persönlichkeitsentwicklung und damit einer möglichen Anwendung des milderen Jugendstrafrechts gesehen.
Sofern sich die Staatsanwaltschaft nicht der Rechtsmitteleinlegung anschließt, kann es weder bei Berufung noch bei Revision zu einer höheren Strafe als bei dem erstinstanzlichen Urteil kommen. Auch besteht die Möglichkeit, den Einspruch innerhalb der Frist zurückzuziehen, so dass das erste Urteil Rechtskraft hätte.
Die Femen-Aktivistin Josephine Witt war am Ersten Weihnachtstag während einer Messfeier mit dem inzwischen emeritierten Kardinal Joachim Meisner an dessen 80. Geburtstag auf den Altar gesprungen. Sie entblößte ihren Oberkörper, auf dem "Ich bin Gott" stand. Zudem skandierte sie antireligiöse Parolen. Die Staatsanwaltschaft Köln hatte im Sommer Anklage wegen grober Störung der Religionsausübung erhoben.
Beim Prozess am Amtsgericht Köln hatte Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 20 Euro beantragt. Witts Anwältin Eva Steiner hatte auf Freispruch plädiert.
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Via: rp-online.de
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