Köln.
Das juristische Hick-Hack hat ein Ende: Das Urteil gegen eine ehemalige Femen-Aktivistin ist rechtskräftig. Die 21-Jährige, die beim Weihnachtsgottesdienst 2013 fast nackt auf den Altar gesprungen war, hat ihre Revision zurückgezogen. Dies bestätigte der Kölner Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn der Rundschau.
Eigentlich wollte die „Nackte aus dem Dom“ vor das Oberlandesgericht in Köln ziehen. Im Juni 2015 war die junge Frau wegen ihres Oben-ohne-Protestes auch in zweiter Instanz verurteilt worden. Das Landgericht verwarf die Berufung der 21-Jährigen gegen ihre Verurteilung durch das Amtsgericht wegen Störung der Religionsausübung.
Das Landgericht reduzierte jedoch die im Dezember 2014 verhängte Geldstrafe von 1200 Euro wegen der ungesicherten Einkommensverhältnisse der Angeklagten auf 600 Euro. Bei der Verhandlung im Landgericht wurde bekannt, dass sich die 21-Jährige von der Frauen-Organisation Femen losgesagt hat.
Via: rundschau-online.de
Short link: Copy - http://whoel.se/~IBR0N$6FI