Köln (kath.net/KNA) Wegen ihres Oben-ohne-Protests beim Weihnachtsgottesdienst im Kölner Dom muss sich eine Femen-Aktivistin nun vor Gericht verantworten. Das Amtsgericht Köln hat das Hauptverfahren gegen die inzwischen 21-Jährige eröffnet, wie Gerichtssprecher Marcus Strunk am Donnerstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Köln mitteilte. Die Hauptverhandlung sei auf den 3. Dezember terminiert. Bislang sei nur dieser eine Verhandlungstag angesetzt; Zeugen seien nicht geladen. Die Staatsanwaltschaft Köln hatte im Sommer gegen die in Hamburg lebende Frau Anklage wegen Störung der Religionsausübung erhoben.
Die Femen-Aktivistin Josephine Witt war am ersten Weihnachtstag während einer Messfeier mit dem inzwischen emeritierten Kardinal Joachim Meisner an dessen 80. Geburtstag auf den Altar gesprungen. Sie entblößte ihren Oberkörper, auf dem «Ich bin Gott» stand. Zudem skandierte sie antireligiöse Parolen. Laut Anklageschrift wird der damals 20-Jährigen vorgeworfen, damit absichtlich und in grober Weise den Gottesdienst gestört zu haben. Da die Beklagte noch unter das für 18- bis 21-Jährige geltende Heranwachsendenrecht fällt, habe zunächst die Jugendgerichtshilfe gehört werden müssen, sagte Strunk.
Die Störung der Religionsausübung nach Paragraf 167, Absatz 1 des Strafgesetzbuchs kann bei einem Erwachsenen mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Ob bei der Beschuldigten das Recht für Heranwachsende angewendet werden kann, werde sich erst bei der Hauptverhandlung entscheiden, sagte der Gerichtssprecher. Dies hänge von der geistigen Reife der Beklagten ab.
Femenstöraktion im Kölner Dom 25. Dez. 2013
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