Die Hamburgerin wollte damit gegen die katholische Kirche protestieren. Die Anklage legt ihr die Störung der Religionsausübung zur Last - im schlimmsten Fall drohen drei Jahre Haft.
Das Gericht muss zu Beginn seiner Sitzung zunächst entscheiden, ob das Erwachsenen- oder das Jugendstrafrecht anzuwenden ist, da die Angeklagte zum Zeitpunkt des Vorfalls noch keine 21 Jahre alt war. Dass Kardinal Meisner als Zeuge aufgerufen wird, gilt als unwahrscheinlich: Schließlich ist der Vorfall durch ein im Internet abrufbares Video eindeutig dokumentiert.
Es ist möglich, dass das Gericht bereits heute sein Urteil spricht.
Via: weser-kurier.de
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