Prozess gegen Femen-Aktivistin Reduzierte Strafe für Dom-Protest

Prozess gegen Femen-Aktivistin

Zu Weihnachten 2013 protestierte Josephine Witt halbnackt im Kölner Dom. Im Berufungsprozess wurde sie nun erneut schuldig gesprochen.

Josephine Witt sitzt im Verhandlungssaal.

Die Aktivistin Jospehine Witt verließ inzwischen die Gruppe Femen. 
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dpa

KÖLN dpa | Ex-Femen-Aktivistin Josephine Witt, die während einer Weihnachtsmesse 2013 halbnackt auf den Altar des Kölner Doms gesprungen war, ist auch in der Berufung schuldig gesprochen worden. Das Kölner Landgericht verhängte am Dienstag eine Geldstrafe von 600 Euro wegen Störung der Religionsausübung gegen die 22-Jährige und folgte damit der Staatsanwaltschaft.

Witts Anwältin hatte plädiert, es bei einer „gerichtlichen Standpauke“ zu belassen und andernfalls das Jugendstrafrecht anzuwenden. In der ersten Instanz im Dezember war Witt zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt worden. Dagegen hatte sie Berufung eingelegt. Aufgrund ihrer geänderten Einkommensverhältnisse fällt die Geldstrafe nun geringer aus.

Die junge Hamburgerin, die mittlerweile kein Femen-Mitglied mehr ist, hatte während einer Messe am Ersten Weihnachtstag 2013 im Beisein von Kardinal Joachim Meisner Parolen gerufen – nur mit einem Slip bekleidet und der Aufschrift „I am god“ (Ich bin Gott) auf dem Oberkörper. Die Studentin der Zahnmedizin wollte damit nach eigenen Angaben gegen die Stellung der Frau in der katholischen Kirche und gegen Meisners Einstellung zur Abtreibung protestieren.

Ob das nicht ein Widerspruch sei – einerseits ernst genommen, andererseits nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden zu wollen, wollte Richterin Elke Mücher während der Berufungsverhandlung von Witt wissen. Nein, nein, sagte die. „Ich denke nicht, dass ich mir einen Zacken aus der Krone breche, wenn ich eingestehe, dass ich die Konsequenzen mit einer gewissen Naivität gesehen habe.“

Plädoyer auf Unreife

Ihre Eltern hätten sie nach ihrem 18. Geburtstag und nach Streitigkeiten mehrfach rausgeschmissen, außerdem sei sie durch einen vierwöchigen Gefängnisaufenthalt in Tunesien nach einer Femen-Aktion traumatisiert gewesen. Zudem die berufliche Unstetigkeit: Nach zwei Semestern Psychologie-Studium habe sie in Hamburg auf Drängen der Eltern das Studium der Zahnmedizin aufgenommen. Jetzt zieht Witt nach Berlin – und plant, das Psychologie-Studium fortzusetzen.

Unreife sahen Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn und Richterin Mücher indes nicht – auch nicht zum Zeitpunkt der Tat. Witt sei im Gegenteil jemand, „der Ziele sehr durchdacht, sehr konsequent, sehr erwachsen“ verfolgt, sagte Mücher.

Via: taz.de


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