Die tunesische Justiz hat einen Teil der Vorwürfe gegen eine seit Monaten inhaftierte Aktivistin der Frauenrechtsgruppe Femen nach Angaben ihres Anwalts fallengelassen. Das Verfahren wegen Beleidigung von Gefängnispersonal wurde eingestellt. Sie müsse aber wegen anderer Vorwürfe in Haft bleiben.
Anwalt Mrabet sprach von einem "Sieg". Die tunesische Justiz beginne zu verstehen, dass seine Mandantin "zu Unrecht verfolgt wird", sagte er. Sbouï droht ihm zufolge aber weiter ein Prozess wegen "Entweihung einer Grabstätte" und "Angriffs auf die guten Sitten".
Der Fall hatte international für Schlagzeilen gesorgt. Die Aktivistin wurde am 19. Mai festgenommen, nachdem sie das Wort "Femen" auf eine Mauer nahe einem Friedhof geschrieben hatte und bisher wegen des Besitzes von Pfefferspray zu einer Geldstrafe verurteilt. Aus dem Gefängnis heraus erhob sie daraufhin Vorwürfe der Folter von Häftlingen, woraufhin Gefängniswächter Sbouï verklagten.
Der Fall hatte auch einen Prozess gegen drei weitere Femen-Aktivistinnen zur Folge, die Ende Mai mit entblößten Brüsten für die Freilassung Sbouïs protestiert hatten. Unter ihnen war auch eine Deutsche. Die drei Frauen wurden zunächst zu vier Monaten Haft verurteilt, Ende Juni wurde die Strafe aber zur Bewährung ausgesetzt.
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Quelle: n-tv.de
Via: n-tv.de
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