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Wegen ihres Oben-ohne-Protests beim Weihnachtsgottesdienst im Kölner Dom ist eine Femen-Aktivistin angeklagt worden. Eine „Störung der Religionsausübung“ kann mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden.

Die Staatsanwaltschaft Köln habe Anklage wegen Störung der Religionsausübung erhoben, sagte die Sprecherin des Amtsgerichts Köln, Sonja Heidel, am Dienstag gegenüber der deutschen katholischen Nachrichtenagentur KNA. Zunächst habe die Beklagte zwei Wochen Gelegenheit zur Stellungnahme, bevor über die Eröffnung eines Verfahrens entschieden werde.

Die Femen-Aktivistin Josephine Witt war am Christtag während einer Messfeier mit dem deutschen Kardinal Joachim Meisner an dessen 80. Geburtstag auf den Altar gesprungen. Sie entblößte ihren Oberkörper, auf dem „I am God“ („Ich bin Gott“) stand. In die Kritik war auch die Kölner Zeitung „Express“ geraten, die vorab über den Nacktprotest informiert gewesen war.

Femen-Aktivistin protestiert nackt im Kölner Dom

APA/dpa/Elke Lehrenkrauss

Der Femen-Protest während der Messfeier im Kölner Dom

Bis zu drei Jahre Haft möglich

Eine strafrechtlich relevante Beteiligung von Journalisten sei nicht festzustellen, sagte der Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft, Ulf Willuhn, auf Anfrage. Eine Vorabinformation von Medien sei bei derartigen Protesten üblich und deshalb Beihilfe, Anstiftung oder Mittäterschaft von Pressevertretern nicht zu belegen.

Die Störung der Religionsausübung kann bei einem Erwachsenen mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Heidel wies aber darauf hin, dass die Femen-Aktivistin zum Tatzeitpunkt Heranwachsende war und für 18- bis 21-Jährige auch das Jugendstrafrecht angewendet werden könne. Dieses sieht unter anderem Erziehungsmaßregelungen wie etwa Ermahnungen und Sozialstunden oder die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage vor.

Geldstrafe wegen Aktion in Notre-Dame droht

Wegen eines anderen Oben-Ohne-Protests in der Pariser Kathedrale Notre-Dame droht neun Aktivistinnen der Feministen-Gruppe Femen eine Geldstrafe von 1.500 Euro. Die Pariser Staatsanwaltschaft forderte am Mittwoch bei einem Prozess gegen die Frauen eine Verurteilung wegen Beschädigung einer im Kirchenschiff ausgestellten Kirchenglocke. Gegen drei Mitarbeiter des Ordnungsdienstes, die die barbusigen Frauen aus der Kathedrale geworfen hatten, wurden Geldstrafen zwischen 250 und 500 Euro auf Bewährung gefordert. Es ist der erste Prozess gegen Femen-Aktivistinnen in Frankreich.

Die Feministinnen hatten sich am 12. Februar 2013 - einen Tag nach der Rücktrittsankündigung von Papst Benedikt XVI. - zusammen mit Touristen in die weltberühmte Kathedrale gedrängt. Sie setzten sich auf den Sockel der dort gerade ausgestellten neuen Glocken für Notre-Dame, warfen ihre langen Mäntel ab und entblößten ihre Brüste. Auf ihren Körper hatten sie Slogans wie „Bye, bye, Benedikt“ oder „Glaubenskrise“ gemalt, sie riefen zudem „Pope no more“ („Kein Papst mehr“).

Die Aktivistinnen schlugen zudem mit Holzstücken auf die Glocken. Dabei soll eine mit Blattgold überzogene Glocke beschädigt worden sein. Die Frauen weisen das zurück und beteuern, sie hätten die Stöcke mit Filz überzogen. Angehörige des Ordnungsdienstes warfen die Frauen schließlich aus der Kathedrale - und gingen dabei alles andere als zimperlich vor: Einer Aktivistin wurde ein Zahn abgebrochen, eine andere wurde an den Haaren gezogen.

religion.ORF.at/KAP/KNA/AFP

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Publiziert am 09.07.2014

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