Anfang Juni hatte das Kölner Landgericht die 21-Jährige wegen grober Störung der Religionsausübung zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt. Witt hatte daraufhin Revision vor dem Oberlandesgericht eingelegt.
Die Aktivistin war am Ersten Weihnachtstag 2013 während einer Messfeier mit dem damaligen Kardinal Joachim Meisner an dessen 80. Geburtstag auf den Altar gesprungen.
Sie entblößte ihren Oberkörper, auf dem "I am god" stand. Sie habe damit gegen eine frauenfeindliche Haltung der Kirche protestieren wollen, so Witt.
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