Barbusig springt eine Femen-Aktivistin 2013 auf den Altar des Kölner Doms. Ein Gericht verurteilt sie anschließend zu einer Geldstrafe. Die Frau geht in Revision und verlangt, nach Jugendstrafrecht beurteilt werden. Doch die Richter kommen nun zu einem anderen Schluss.
Für ihren halbnackten Sprung auf den Hauptaltar des Kölner Doms muss eine ehemalige Femen-Aktivistin 600 Euro Geldstrafe zahlen. Das Kölner Landgericht verurteilte die 22-Jährige auch in der Berufungsinstanz wegen Störung der Religionsausübung an Weihnachten 2013 und folgte damit der Staatsanwaltschaft.
Ihre Anwältin hatte plädiert, es bei einer "gerichtlichen Standpauke" zu belassen und andernfalls das Jugendstrafrecht anzuwenden. In der ersten Instanz im Dezember war die Ex-Aktivistin zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt worden. Dagegen hatte sie Berufung eingelegt. Aufgrund ihrer geänderten Einkommensverhältnisse fiel die Geldstrafe des Urteils geringer aus.
"I am God"
Die junge Hamburgerin, die mittlerweile kein Femen-Mitglied mehr ist, hatte während einer Messe am ersten Weihnachtstag 2013 im Beisein von Kardinal Joachim Meisner Parolen gerufen - nur mit einem Slip bekleidet und der Aufschrift "I am god" (Ich bin Gott) auf dem Oberkörper.
Die Studentin der Zahnmedizin wollte damit nach eigenen Angaben gegen die Stellung der Frau in der katholischen Kirche und gegen Meisners Einstellung zur Abtreibung protestieren.
Ob das nicht ein Widerspruch sei - einerseits ernst genommen, andererseits nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden zu wollen, wollte Richterin Elke Mücher während der Berufungsverhandlung von der Angeklagten wissen. Nein, nein, sagte die. "Ich denke nicht, dass ich mir einen Zacken aus der Krone breche, wenn ich eingestehe, dass ich die Konsequenzen mit einer gewissen Naivität gesehen habe."
Gericht sah keine Unreife
Gründe für ihre Unreife? Ihre Eltern hätten sie nach ihrem 18. Geburtstag und Streitigkeiten mehrfach rausgeschmissen. Außerdem habe sie ein vierwöchiger Gefängnisaufenthalt in Tunesien nach einer Femen-Aktion traumatisiert. Hinzu komme berufliche Unstetigkeit: Nach zwei Semestern Psychologie-Studium habe sie in Hamburg auf Drängen der Eltern das Studium der Zahnmedizin aufgenommen.
Jetzt zieht sie nach Berlin - und plant, das Psychologie-Studium fortzusetzen. Unreife sahen Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn und Richterin Mücher indes nicht - auch nicht zum Zeitpunkt der Tat. Die Angeklagte sei im Gegenteil jemand, "der Ziele sehr durchdacht, sehr konsequent, sehr erwachsen" verfolgt, sagte Mücher.
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Quelle: n-tv.de
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