Femen-Aktivistin Revision zurückgezogen
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Das Urteil ist rechtskräftig, bestätigte uns der
zuständige Oberstaatsanwalt und bestätigte damit eine
Meldung der "Kölnischen Rundschau".
Das Landgericht Köln hatte die junge Frau im Juni zu einer
Geldstrafe von 600 Euro verurteilt. Die Aktivistin war während
einer Messe am Ersten Weihnachtstag 2013 auf den Altar gesprungen
und hatte im Beisein des damaligen Kardinal Meisner Parolen
gerufen.
Dabei war sie nur mit einem Slip bekleidet und der Aufschrift
"I am god" auf dem nackten Oberkörper. Sie wollte
damit nach eigenen Angaben gegen die Stellung der Frau in der
katholischen Kirche >>>