Monthly Archives: August 2015

Femen-Aktivistin Revision zurückgezogen

Das Urteil ist rechtskräftig, bestätigte uns der zuständige Oberstaatsanwalt und bestätigte damit eine Meldung der "Kölnischen Rundschau". Das Landgericht Köln hatte die junge Frau im Juni zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt. Die Aktivistin war während einer Messe am Ersten Weihnachtstag 2013 auf den Altar gesprungen und hatte im Beisein des damaligen Kardinal Meisner Parolen gerufen. Dabei war sie nur mit einem Slip bekleidet und der Aufschrift "I am god" auf dem nackten Oberkörper. Sie wollte damit nach eigenen Angaben gegen die Stellung der Frau in der katholischen Kirche >>>

Urteil nach Oben-ohne-Protest im Kölner Dom ist rechtskräftig

Köln (kath.net/KNA) Der juristische Streit um den Oben-Ohne-Protest im Kölner Dom ist beendet. Die frühere Femen-Aktivistin Josephine Witt, die beim Weihnachtsgottesdienst 2013 fast nackt auf den Altar gesprungen war, hat ihre Revision zurückgezogen. Das bestätigte der Kölner Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn der«Kölnischen Rundschau». Werbung Anfang Juni hatte das Kölner Landgericht die 21-Jährige wegen grober Störung der Religionsausübung zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt. Damit bestätigte die 6. Kleine Strafkammer den Beschluss des Kölner Amtsgerichts >>>

Josephine Witt: Streit um Oben-ohne-Protest im Kölner Dom beendet

Das bestätigte der Kölner Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn der"Kölnischen Rundschau". Anfang Juni hatte das Kölner Landgericht die 21-Jährige wegen grober Störung der Religionsausübung zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt. Damit bestätigte die 6. Kleine Strafkammer den Beschluss des Kölner Amtsgerichts vom Dezember, halbierte aber das Strafmaß wegen derzeit ungesicherter Einkommensverhältnisse der Angeklagten. Witt hatte daraufhin Revision vor dem Oberlandesgericht eingelegt. Die Aktivistin war am Ersten Weihnachtstag 2013 während einer Messfeier >>>

Kölner-Dom-Urteil rechtskräftig: Femen-Aktivistin zieht Revision zurück

Köln - Eine ehemalige Femen-Aktivistin, die während einer Weihnachtsmesse 2013 halbnackt auf den Altar des Kölner Doms gesprungen war, hat ihre Revision gegen ihre Verurteilung zurückgezogen. „Das Urteil ist rechtskräftig“, sagte Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn am Donnerstag und bestätigte damit eine Meldung der „Kölnischen Rundschau“. Das Landgericht Köln hatte die junge Frau im Juni zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt.Die Aktivistin hatte während einer Messe am Ersten Weihnachtstag 2013 im Beisein von Kardinal Joachim Meisner Parolen gerufen - nur mit einem Slip bekleidet >>>

Kölner-Dom-Urteil rechtskräftig: Femen-Aktivistin zieht Revision zurück

Köln - Eine ehemalige Femen-Aktivistin, die während einer Weihnachtsmesse 2013 halbnackt auf den Altar des Kölner Doms gesprungen war, hat ihre Revision gegen ihre Verurteilung zurückgezogen. „Das Urteil ist rechtskräftig“, sagte Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn am Donnerstag und bestätigte damit eine Meldung der „Kölnischen Rundschau“. Das Landgericht Köln hatte die junge Frau im Juni zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt.Die Aktivistin hatte während einer Messe am Ersten Weihnachtstag 2013 im Beisein von Kardinal Joachim Meisner Parolen gerufen - nur mit einem Slip bekleidet >>>

Kölner-Dom-Urteil rechtskräftig: Femen-Aktivistin zieht Revision zurück

Vor nicht ganz zwei Jahren sprang eine Femen-Aktivistin während der Weihnachtsmesse im Kölner Dom halbnackt auf den Altar. Nun ist die Geldstrafe gegen die junge Frau rechtskräftig, sie hat ihren Einspruch zurückgezogen. Diese junge Frau hatte 2013 im Kölner Dom für einen Eklat gesorgt.Foto: dpa Köln - Eine ehemalige Femen-Aktivistin, die während einer Weihnachtsmesse 2013 halbnackt auf den Altar des Kölner Doms gesprungen war, hat ihre Revision gegen ihre Verurteilung zurückgezogen. „Das Urteil ist rechtskräftig“, sagte Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn am Donnerstag und >>>

Urteil gegen Ex-Femen-Aktivisten ist rechtskräftig – General

Zoom Anfang Juni hatte das Kölner Landgericht die 21-Jährige wegen grober Störung der Religionsausübung zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt. Witt hatte daraufhin Revision vor dem Oberlandesgericht eingelegt.Die Aktivistin war am Ersten Weihnachtstag 2013 während einer Messfeier mit dem damaligen Kardinal Joachim Meisner an dessen 80. Geburtstag auf den Altar gesprungen.Weitere Links Barbusig zu Weihnachten im Dom: Aktivistin muss Strafe zahlen Sie entblößte ihren Oberkörper, auf dem "I am god" stand. >>>

Hamburger Nackt-Aktivistin Josephine Witt gibt nach

Köln/Hamburg. Der juristische Streit um den Oben-Ohne-Protest im Kölner Dom ist beendet. Die frühere Femen-Aktivistin Josephine Witt, die beim Weihnachtsgottesdienst 2013 vor Kardinal Joachim Meisner fast nackt auf den Altar gesprungen war, hat ihre Revision zurückgezogen. Das bestätigte der Kölner Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn der "Kölnischen Rundschau".Anfang Juni hatte das Kölner Landgericht die 21-Jährige wegen grober Störung der Religionsausübung zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt. Damit bestätigte die 6. Kleine Strafkammer den Beschluss des Kölner >>>

Revision zurückgezogen – Urteil nach "Oben-ohne-Protest" im Kölner Dom ist …

Revision zurückgezogen Urteil nach "Oben-ohne-Protest" im Kölner Dom ist rechtskräftig Die Aktivistin Josephine Witt Weihnachten 2013 auf dem Altar des Kölner Doms. (picture alliance/dpa/Elke Lehrenkrauss)Die juristische Auseinandersetzung um den sogenannten "Oben-Ohne-Protest" im Kölner Dom ist beendet. Die frühere Femen-Aktivistin Josephine Witt, die beim Weihnachtsgottesdienst 2013 mit entblößtem Oberkörper auf den Altar gesprungen war, zog ihre Revision zurück. Anfang Juni hatte das Kölner Landgericht die 21-Jährige wegen grober Störung der Religionsausübung zu einer Geldstrafe >>>