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Nackt-Protest im Kölner Dom auch in zweiter Instanz verurteilt

Köln (kath.net/KNA) Polit-Aktivistin Josephine Witt ist wegen ihres Femen-Nackt-Protestes im Kölner Dom auch in zweiter Instanz verurteilt worden. Das Kölner Landgericht verhängte am Dienstag wegen grober Störung der Religionsausübung in der Weihnachtsmesse 2013 eine Strafe von 600 Euro. Damit bestätigte die 6. kleine Strafkammer in der Sache die Entscheidung des Kölner Amtsgerichts, reduzierte aber wegen der derzeit ungesicherten Einkommensverhältnisse der Angeklagten das Strafmaß um die Hälfte. Werbung Das Gericht folgte damit dem Pladoyer von Oberstaatsanwalt >>>

"Ziele sehr erwachsen verfolgt": Femen-Aktivistin muss Strafe zahlen – n

Panorama (Foto: picture alliance / dpa) Barbusig springt eine Femen-Aktivistin 2013 auf den Altar des Kölner Doms. Ein Gericht verurteilt sie anschließend zu einer Geldstrafe. Die Frau geht in Revision und verlangt, nach Jugendstrafrecht beurteilt werden. Doch die Richter kommen nun zu einem anderen Schluss. Für ihren halbnackten Sprung auf den Hauptaltar des Kölner Doms muss eine ehemalige Femen-Aktivistin 600 Euro Geldstrafe zahlen. Das Kölner Landgericht verurteilte die 22-Jährige auch in der Berufungsinstanz wegen Störung der Religionsausübung >>>

Barbusig zu Weihnachten im Dom: Aktivistin muss Strafe zahlen – General

weiter Zoom Ex-Femen-Aktivistin Josephine Witt, die während einer Weihnachtsmesse 2013 halbnackt auf den Altar des Kölner Doms gesprungen war, ist auch in der Berufung schuldig gesprochen worden. Das Kölner Landgericht verhängte am Dienstag eine Geldstrafe von 600 Euro wegen Störung der Religionsausübung gegen die 22-Jährige und folgte damit der Staatsanwaltschaft. Witts Anwältin hatte plädiert, es bei einer "gerichtlichen Standpauke" zu belassen und andernfalls das Jugendstrafrecht anzuwenden. In der ersten Instanz im Dezember war Witt >>>

Mit Sahnetorte und „Weihwasser“

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Französinnen nach Femen-Protest in Marokko festgenommen

Rabat/Paris (APA/dpa) - Nach einem Oben-Ohne-Protest für Homosexuellenrechte in Marokko sind zwei Französinnen festgenommen und ausgewiesen worden. Wie die offizielle Nachrichtenagentur MAP berichtete, wurden die Aktivistinnen wegen ihrer „Obszönitäten“ am Hassanturm in Rabat später am internationalen Flughafen der Hauptstadt festgenommen. Daraufhin habe das Innenministerium entschieden, auch ein Einreiseverbot gegen die Frauen zu verhängen. Im Internet veröffentlichte Bilder der Organisation Femen zeigen die Frauen, die sich auf dem Moscheegelände die Oberteile ausziehen und sich >>>

Marokko: Marokko weist zwei französische Femen-Aktivistinnen aus

Rabat (AFP) Marokko hat zwei französische Femen-Aktivistinnen ausgewiesen, die barbusig gegen die Diskriminierung von Homosexuellen in dem nordafrikanischen Land demonstriert hatten. Die beiden 25 und 30 Jahre alten Frauen seien am Dienstag vor ihrer Abreise nach Frankreich festgenommen worden, teilten die marokkanischen Sicherheitsbehörden mit. Anschließend seien die Frauen ausgewiesen und mit einem Wiedereinreiseverbot belegt worden. Sie hätten sich "obszön" benommen und einen Slogan gezeigt, der die "öffentliche Moral" beleidige, hieß es zur Begründung. Lesen Sie hier >>>

Kölner Dom: Halbnackt auf Altar – Femen-Aktivistin muss 600 Euro zahlen

Kölner Dom Halbnackt auf Altar - Femen-Aktivistin muss 600 Euro zahlen Weihnachten 2013 war Josephine Witt barbusig auf den Altar des Kölner Doms gesprungen. Gegen eine Geldstrafe legte sie Berufung ein. Doch vergebens. Bitte übertragen Sie den Code in das folgende Feld 02.06.15Kölner DomWeihnachten 2013 war Josephine Witt barbusig auf den Altar des Kölner Doms gesprungen. Gegen eine Geldstrafe legte sie Berufung ein. Doch vergebens. Foto: dpa Josephine Witt Weihnachten >>>

"Ziele sehr erwachsen verfolgt": Femen-Aktivistin muss 600 Euro Strafe zahlen – n

Panorama (Foto: picture alliance / dpa) Barbusig springt eine Femen-Aktivistin 2013 auf den Altar des Kölner Doms. Ein Gericht verurteilt sie anschließend zu einer Geldstrafe. Die Frau geht in Revision und verlangt, nach Jugendstrafrecht beurteilt werden. Doch die Richter kommen nun zu einem anderen Schluss. Für ihren halbnackten Sprung auf den Hauptaltar des Kölner Doms muss eine ehemalige Femen-Aktivistin 600 Euro Geldstrafe zahlen. Das Kölner Landgericht verurteilte die 22-Jährige auch in der Berufungsinstanz wegen Störung der Religionsausübung >>>

Prozess gegen Femen-Aktivistin Reduzierte Strafe für Dom-Protest

Prozess gegen Femen-AktivistinZu Weihnachten 2013 protestierte Josephine Witt halbnackt im Kölner Dom. Im Berufungsprozess wurde sie nun erneut schuldig gesprochen. Die Aktivistin Jospehine Witt verließ inzwischen die Gruppe Femen.  Foto: dpa KÖLN dpa | Ex-Femen-Aktivistin Josephine Witt, die während einer Weihnachtsmesse 2013 halbnackt auf den Altar des Kölner Doms gesprungen war, ist auch in der Berufung schuldig gesprochen worden. Das Kölner Landgericht verhängte am Dienstag eine Geldstrafe von 600 Euro wegen Störung der Religionsausübung gegen die 22-Jährige >>>

Femen-Aktivistin muss Strafe zahlen – FAZ

Das Kölner Landgericht verhängte am Dienstag wegen grober Störung der Religionsausübung in der Weihnachtsmesse 2013 eine Strafe von 600 Euro gegen Josephine Witt. Damit bestätigte die 6. kleine Strafkammer in der Sache die Entscheidung des Kölner Amtsgerichts, reduzierte aber wegen der derzeit ungesicherten Einkommensverhältnisse der Angeklagten das Strafmaß um die Hälfte. >>>