Femen-Aktivistin am 2. Juni erneut vor Gericht

Bei dem Prozess könnte es abermals um die Frage gehen, ob Witt nach dem Strafrecht für Erwachsene oder für Heranwachsende beurteilt werden soll. Amtsrichter Gerd Krämer hatte keine Belege für Defizite in der Persönlichkeitsentwicklung und damit einer Anwendung des milderen Jugendstrafrechts gesehen.

Das Amtsgericht verhängte eine Strafe von 60 Tagessätzen zu je 20 Euro (1.200 Euro). Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn hatte eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 20 Euro beantragt (1.600 Euro). Witts Anwältin Eva Steiner plädierte auf Freispruch.

Aktivistin sorgte auch bei EZB-Pressekonferenz für Aufregung

Die Femen-Aktivistin war am Ersten Weihnachtstag während einer Messfeier mit dem inzwischen emeritierten Kardinal Joachim Meisner an dessen 80. Geburtstag auf den Altar gesprungen. Sie entblößte ihren Oberkörper, auf dem "Ich bin Gott" stand. Zudem skandierte sie antireligiöse Parolen.

Mitte April sorgte Witt für einen Eklat bei der Pressekonferenz der Europäischen Zentralbank (EZB) im Frankfurt. Sie sprang kurz nach Beginn der Veranstaltung bekleidet auf den Tisch von EZB-Präsident Mario Draghi, überschüttete ihn mit Konfetti und rief auf Englisch: "Stoppt die EZB-Diktatur". Witt hatte sich mit ihrem richtigen Namen als Journalistin angemeldet, wie sie in einem Interview betonte. Als Studentin in Hamburg bekomme sie den BAföG-Höchstsatz. (KNA)

Via: katholisch.de


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