Femen-Berufungsverhandlung in Tunesien vertagt – UNTERNEHMEN

Eine für heute angesetzte Berufungsverhandlung im Fall dreier in Tunesien inhaftierter europäischer Aktivistinnen der Frauenrechtsorganisation Femen ist wegen Verfahrensfehlern verschoben worden. Sie solle nun am kommenden Mittwoch stattfinden, sagte der Anwalt der Deutschen Josephine Markmann und ihrer beiden französischen Mitstreiterinnen, Souhaib Bahri. Eine Freilassung der Frauen auf Kaution lehnte das Gericht ab.

Das Gericht habe islamistischen Gruppen nicht die vorgeschriebene Zeit von zehn Tagen eingeräumt, um gegen die Entscheidung vorzugehen, nicht als Nebenkläger im Hauptverfahren zugelassen worden zu sein, sagte Bahri. "Da die Frist erst heute verstrichen ist, hatte das Gericht keine andere Wahl" als die Verhandlung zu vertagen, ergänzte er.

Markmann und die beiden Französinnen hatten Ende Mai mit nackten Oberkörpern gegen die Inhaftierung einer tunesischen Femen-Aktivistin protestiert. Am 12. Juni wurden sie deswegen mit jeweils viermonatigen Gefängnisstrafen belegt. Bahri sagte, die Verteidigung habe die Freilassung der Frauen auf Kaution beantragt. Dies habe das Gericht aber abgelehnt.

Dieser Artikel aus der Kategorie Politik wurde von AFP am 21.06.2013, 21:33 Uhr mit den Stichwörtern Deutschland, Tunesien, Menschenrechte, Justiz, veröffentlicht.


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