Seit dem 29. Mai sitzt die Femen-Aktivistin Josephine W. in einem Gefängnis in Tunis. Jetzt ist der Prozess um den Oben-Ohne-Protest in der tunesischen Hauptstadt in die zweite Runde gegangen.
Die Hamburger Studentin erklärte in der Berufungsverhandlung am Freitag erneut, sie habe mit dem barbusigen Auftritt in der tunesischen Hauptstadt nicht die Gefühle der Menschen im Land verletzen wollen. Ziel der Aktion sei allein ein friedlicher Protest gegen die Inhaftierung einer Frauenrechtsaktivistin gewesen.
Am Mittwoch letzter Woche war die junge Philosophiestudentin in erster Instanz zu vier Monaten Haft verurteilt worden. Das Gericht sah unter anderem den Straftatbestand „unsittlichen Verhaltens“ als erwiesen an. Gemeinsam mit der Deutschen sprach das Gericht auch zwei an der Protestaktion beteiligte Französinnen schuldig. Alle drei Frauen sind Mitglied der Frauenrechtsgruppe Femen.
Ein Urteil in dem Berufungsprozess wurde am Freitag nicht erwartet. Die Anwälte von Nebenklägern setzten sich wegen des angeblich zu kurzfristig angesetzten Verhandlungstermins für eine Vertagung ein. Die Verteidigung verlangte eine vorübergehende Freilassung der Angeklagten.
Via: mopo.de
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