Nackter Protest kostet 1200 Euro

04.12.14, 06:12

Josephine Witt hatte im Kölner Dom-Gottesdienst gestört. Gericht verurteilt die Hamburgerin Femen-Aktivistin

Köln. Wegen ihres Oben-ohne-Protests beim Weihnachtsgottesdienst 2013 im Kölner Dom ist eine Hamburger Femen-Aktivistin zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen je 20 Euro verurteilt worden. Diese Entscheidung verkündete der Richter am Amtsgericht Köln, Gerd Krämer, am Mittwoch bei der Hauptverhandlung gegen die 21-Jährige. Die Staatsanwaltschaft Köln hatte im Sommer gegen die in Hamburg lebende Frau Anklage wegen grober Störung der Religionsausübung erhoben. Die Verurteilung erfolgte nach dem Erwachsenenstrafrecht. Gegen das Urteil kann innerhalb von einer Woche Revision eingelegt werden.

Die Femen-Aktivistin Josephine Witt war am ersten Weihnachtstag während einer Messfeier mit dem inzwischen emeritierten Kardinal Joachim Meisner an dessen 80. Geburtstag auf den Altar gesprungen. Sie entblößte ihren Oberkörper, auf dem "Ich bin Gott" stand. Zudem skandierte sie antireli-giöse Parolen. Die Anklage warf der damals 20-Jährigen vor, damit absichtlich und in grober Weise den Gottesdienst gestört zu haben. Da die Beklagte noch unter das für 18- bis 21-Jährige geltende Jugendstrafrecht fällt, hatte zunächst die Jugendgerichtshilfe gehört werden müssen. Diese sah Belege für die Anwendung des milderen Strafrechts, da die Aktion Hinweise auf jugendtypisches Verhalten aufweise. Es zeige sich ein Hang zu abenteuerlichem Handeln, ein überhöhter Drang zur Selbstdarstellung und spontanem, unüberlegtem Verhalten.

Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn widersprach dieser Einschätzung. Witts glatter Werdegang mit intaktem Elternhaus, Abitur mit 18 Jahren, Studium, Auslandsaufenthalt und Arbeit in der Entwicklungshilfe spreche nicht für ein Persönlichkeitsdefizit. Die Tat sei keineswegs spontan oder unüberlegt erfolgt. Für die Angeklagte spreche ihr Geständnis, "eine in sich durchaus achtenswerte Gesinnung und Motivation". Doch sei das Geständnis ohne eine tiefere Einsicht und nur "der Sache nach" erfolgt.

Willuhn hatte die Anwendung von Erwachsenenstrafrecht und danach eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 20 Euro beantragt. Dies führt nicht zu einer Vorstrafe, so dass der weitere Weg der Beschuldigten nicht weiter beeinträchtigt werde. Witts Anwältin Eva Steiner hatte auf Freispruch plädiert.

Die Angeklagte selbst nannte ihre Tat allein politisch motiviert. Es sei ihr nicht primär darum gegangen, den Gottesdienst zu stören, sondern eine Botschaft für die Rechte der Frauen, für Frieden und Versöhnung zu verbreiten. Daher habe sie vor dem Protest auch die Stiefel ausgezogen, um niemanden zu verletzen, und sich anschließend widerstandslos wegführen lassen. Die evangelisch getaufte Witt, die sich als kulturelle Christin bezeichnete, zeigte sich überrascht über die Heftigkeit der Reaktionen der Menschen im Dom. Es sei bedauerlich, dass ihre Aktion offenbar keine Gesinnungsänderung in der katholischen Kirche zur Folge habe.

Zum Strafmaß wollte Witt sich nicht äußern. Sie sagte jedoch nach der Verhandlung, sie würde nicht noch einmal auf diese Art protestieren, weil es "nicht Femen-Art" sei, eine Protestaktion zu wiederholen. Außerdem sei Kardinal Meisner nicht mehr im Amt. Sie glaube, dass die Kirchenbesucher ihren Protest eher verstanden hätten als die Kirchenobrigkeit, so Witt.

Via: abendblatt.de


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