Neuer Freispruch für Femen-Aktivistinnen nach Aktion in Notre-Dame – UNTERNEHMEN

Acht Femen-Aktivistinnen sind nach einer aufsehenerregenden Protestaktion in der Pariser Kathedrale Notre-Dame erneut einer Verurteilung entgangen. Das Pariser Berufungsgericht bestätigte einen Freispruch erster Instanz für die jungen Frauen.

Acht Femen-Aktivistinnen sind nach einer aufsehenerregenden Protestaktion in der Pariser Kathedrale Notre-Dame erneut einer Verurteilung entgangen. Das Pariser Berufungsgericht bestätigte einen Freispruch erster Instanz für die jungen Frauen, denen die Beschädigung einer Kirchenglocke zur Last gelegt worden war. Wie auch das Pariser Strafgericht vor einem Jahr sah das Berufungsgericht der französischen Hauptstadt keine ausreichenden Beweise für die Vorwürfe.

Die Aktivistinnen hatten im Februar 2013 die Rücktrittsankündigung von Papst Benedikt XVI. auf ganz eigene Weise gefeiert und zugleich gegen die katholische Kirche protestiert: In Notre-Dame entblößten sie ihre Brüste und riefen Parolen wie "Pope no more" ("Kein Papst mehr"). Außerdem schlugen sie mit Holzstöcken auf drei neue Kirchenglocken, die in der Kathedrale ausgestellt waren. Dabei sollen sie eine mit Blattgold überzogene Glocke beschädigt haben. 

Die Frauen wiesen das zurück und beteuerten, sie hätten die Stöcke mit Filz überzogen. Die Beschädigungen hätten auch von anderen Besuchern stammen können - oder von den Mitarbeitern des Ordnungsdienstes, die die Frauen mit rabiaten Methoden aus der Kathedrale beförderten.

Im September 2014 wurden die Femen-Aktivistinnen in einem ersten Prozess freigesprochen. Dagegen wurden drei Mitarbeiter des Ordnungsdienstes von Notre-Dame wegen ihres harten Eingreifens zu Geldstrafen auf Bewährung verurteilt. Im Berufungsprozess wurden diese Geldstrafen nun gegen zwei der drei Mitarbeiter bestätigt.

Die freigesprochene Femen-Aktivistin Elvire Duvelle-Charles begrüßte das Berufungsurteil. Es zeige, dass die "wahren Opfer" die Aktivistinnen seien, die von dem Ordnungsdienst rausgeworfen wurden. "Wir haben nur unser Recht auf freie Meinungsäußerung ausgeübt."

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Via: unternehmen-heute.de


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