Im Fall der drei in Tunesien inhaftierten Aktivistinnen der Frauenrechtsorganisation Femen aus Deutschland und Frankreich ist der Berufungsprozess angesetzt. Die Deutsche Josephine Markmann und ihre beiden französischen Mitstreiterinnen hatten Ende Mai mit nackten Oberkörpern gegen die Inhaftierung einer tunesischen Femen-Aktivistin protestiert. Sie wurden dafür in erster Instanz jeweils mit viermonatigen Gefängnisstrafen belegt.
Dieser Artikel aus der Kategorie Politik wurde von AFP am 21.06.2013, 07:23 Uhr mit den Stichwörtern Deutschland, Tunesien, Menschenrechte, Justiz, veröffentlicht.
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