Strauss-Kahn vor Gericht – "Weder ein Vergehen noch ein Verbrechen"

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  • Dominique Strauss-Kahn hat im Prozess um seine Teilnahme an Sex-Partys seine Unschuld betont.
  • Er habe "weder ein Vergehen noch ein Verbrechen" begangen, sagte der frühere Chef des Internationalen Währungsfonds zu Beginn seiner Aussage vor Gericht.
  • Der 65-Jährige muss sich vor dem Strafgerichtshof im nordfranzösischen Lille wegen organisierter Zuhälterei bei Sex-Partys verantworten.

Femen-Frauen protestieren gegen Strauss-Kahn

Am Morgen wird Dominique Strauss-Kahn von drei Femen-Aktivistinnen empfangen. Als der frühere Chef des IWF vor dem Gericht in Lille ankommt, steigt eine der Frauen mit entblößtem Oberkörper auf das Dach seines Autos. Die beiden anderen Aktivistinnen belagern seine Limousine. Sie verlangen Schuldsprüche für Kunden von Prostituierten. Die Aktion dauert nur etwa eine Minute, dann nimmt die Polizei die drei Aktivistinnen vorübergehend fest.

Angeklagter beteuert seine Unschuld

Wenig später beteuert Strauss-Kahn vor Gericht seine Unschuld. Er habe "weder ein Vergehen noch ein Verbrechen" begangen, sagt er zu Beginn seiner Aussage. Der 65-Jährige muss sich vor dem Strafgerichtshof im nordfranzösischen Lille wegen organisierter Zuhälterei verantworten. Neben ihm gibt es 13 weitere Angeklagte - unter ihnen Bordellbetreiber, Hotelbesitzer und Unternehmer.

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Gemeinsam mit ihnen soll Strauss-Kahn Sex-Partys mit Callgirls organisiert haben. In der "Carlton-Affäre" - benannt nach einem Luxushotel - hat der Angeklagte seine Teilnahme an freizügigen Partys stets eingeräumt. Er will aber nicht gewusst haben, dass die beteiligten Frauen Prostituierte waren.


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Prozess gegen Strauss-Kahn

Die Freiheit, die sie meinen

Dominique Strauss-Kahn steht von Montag an wegen Zuhälterei vor Gericht. Seine Anwälte und Teile der Gesellschaft stilisieren den Prozess zu einem Kampf um französische Werte.

Sollte Strauss-Kahn das wirklich nicht gewusst haben, müsste er straffrei bleiben. Die Ermittler gehen aber davon aus, dass ihm die Prostitution klar gewesen sein muss. Zuhälterei umfasst in Frankreich auch Prostitution, die von Dritten bezahlt oder bei Sex-Partys organisiert wird, und kann mit bis zu zehn Jahren Gefängnisstrafe geahndet werden. Auch Geldstrafen bis zu 1,5 Millionen Euro sind möglich.

Vernehmung soll drei Tage dauern

Wegen einer anderen Affäre - Vergewaltigungsvorwürfe - hatte Strauss-Kahn bereits 2011 seinen Posten als Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF) räumen müssen. Mit der betroffenen Angestellten eines New Yorker Hotels einigte er sich außergerichtlich. Der in Frankreich als "DSK" bekannte Strauss-Kahn musste seine Ambitionen aufgeben, 2012 für die Sozialisten als Präsidentschaftskandidat anzutreten.

Der jetzige Prozess hat Anfang vergangener Woche begonnen. Seit diesem Dienstag wird Strauss-Kahn vor Gericht ausführlich befragt. Die Vernehmung soll drei Tage dauern.

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Via: sueddeutsche.de


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