Urteil gegen Femenaktivistin

Das Urteil des Kölner Amtsgericht gegen die Gottesdienststörerin Josephine Witt mag milde erscheinen, doch mehr als die Milde erstaunt, daß es tatsächlich zu einer Verurteilung gekommen ist und diese auch nach normalem Strafrecht erfolgte. Bleibt zu hoffen, daß auch andere Femen das Signal verstehen.

Eines war schnell klar, ihre gebrüllte Behauptung, sie sei Gott, war gelogen. Die 21-jährige Josephine Witt war am 1. Weihnachtstag vergangenen Jahres barbusig auf den Altar des Kölner Domes gesprungen und hatte die festliche Messe gestört. Sie sorgte für reichlich Empörung. Diese ging so weit, daß ein aufgebrachter Messbesucher sie ohrfeigte. Ob es geholfen hat, ist nicht bekannt. Nun wurde die Femenaktivistin vom Amtsgericht Köln zu 60 Tagessätzen zu 20 € verurteilt.

Das Urteil mag milde erscheinen, doch mehr als die Milde erstaunt, daß es tatsächlich zu einer Verurteilung gekommen ist und diese auch nach normalem Strafrecht erfolgte. Jugendstrafrecht kam nach Ansicht des Gerichts nicht mehr in Frage. So ist sie zwar nicht vorbestraft, doch sollte es zu einer Wiederholung kommen, läge schon mal ein einschlägiges Urteil vor. Der Warnschuß dürfte also deutlich genug sein.

Bleibt zu hoffen, daß auch andere Femen das Signal verstehen: Störung eines Gottesdienstes kann teuer werden.

Letzte Anmerkung zu den Politstripperinnen von Femen: Man kann, so ist gerüchteweise zu hören, seine politische Meinung auch mit bedecktem Oberkörper äußern.

Zuerst erschienen auf katholon.de

Via: freiewelt.net


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