Erste juristische Entscheidung nach Femen-Protest im Kölner Dom
Прокоментуй!
Köln (kath.net/KNA) Nach dem Oben-Ohne-Protest beim Weihnachtsgottesdienst im Kölner Dom gibt es eine erste juristische Entscheidung. Das Verfahren gegen einen Unternehmer, der die Femen-Aktivistin nach deren Nackt-Auftritt ins Gesicht geschlagen haben soll, wurde gegen eine Geldauflage von 500 Euro eingestellt. Dies sagte der Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft, Ulf Willuhn, am Montag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).
Werbung
Femen-Aktivistin Josephine Witt war am ersten Weihnachtstag während einer Messfeier mit Kardinal Joachim Meisner auf den Altar gesprungen. >>>