Femen-Protest kommt erneut vor Gericht
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Der Fall werde demnächst vor dem Kölner Landgericht neu aufgerollt. Das Amtsgericht hatte die zur Tatzeit 20-Jährige wegen grober Störung der Religionsausübung zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt. Bei dem Prozess könnte es abermals um die Frage gehen, ob Witt nach dem Strafrecht für Erwachsene oder für Heranwachsende beurteilt werden soll. Der Richter am Amtsgericht, Gerd Krämer, hatte keine Belege für Defizite in der Persönlichkeitsentwicklung und damit einer möglichen Anwendung des milderen Jugendstrafrechts gesehen.
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