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Vier Monate Haft nach Kuss in Öffentlichkeit

Vier Monate Haft nach Kuss in Öffentlichkeit RABAT. Ein marokkanisches Gericht hat zwei Männer zu vier Monaten Haft verurteilt, die mit einem Kuss in der Öffentlichkeit gegen die Diskriminierung von Homosexuellen in ihrem Land demonstriert hatten. Die beiden 38 und 25 Jahre alten Angeklagten seien wegen "Erregung öffentlichen Ärgernisses" und "widernatürlicher gleichgeschlechtlicher Handlungen" schuldig gesprochen worden, berichteten Schwulen-Aktivisten am Freitag. Sie mussten zudem eine Geldstrafe von umgerechnet je 45 Euro zahlen. In Marokko >>>

Gericht entscheidet

Rabat - Ein marokkanisches Gericht hat zwei Männer zu vier Monaten Haft verurteilt, die mit einem Kuss in der Öffentlichkeit gegen die Diskriminierung von Homosexuellen in ihrem Land demonstriert hatten.Die beiden 38 und 25 Jahre alten Angeklagten seien wegen "Erregung öffentlichen Ärgernisses" und "widernatürlicher gleichgeschlechtlicher Handlungen" schuldig gesprochen worden, berichteten Schwulen-Aktivisten am Freitag. Sie mussten zudem eine Geldstrafe von umgerechnet je 45 Euro zahlen. >>>

Marokko – Vier Monate Haft für Kuss in der Öffentlichkeit

Zuletzt aktualisiert: 19.06.2015 um 22:17 UhrKommentareMarokkoEin marokkanisches Gericht hat zwei Männer zu vier Monaten Haft verurteilt, die mit einem Kuss in der Öffentlichkeit gegen die Diskriminierung von Homosexuellen in ihrem Land demonstriert hatten. Die beiden 38 und 25 Jahre alten Angeklagten seien wegen "Erregung öffentlichen Ärgernisses" und "widernatürlicher gleichgeschlechtlicher Handlungen" schuldig gesprochen worden, berichteten Schwulen-Aktivisten am Freitag. Sie mussten zudem eine Geldstrafe von umgerechnet je 45 Euro zahlen. In Marokko kann Homosexualität >>>

Vier Monate Haft für Kuss in der Öffentlichkeit

Zuletzt aktualisiert: 19.06.2015 um 22:17 UhrKommentareMarokkoEin marokkanisches Gericht hat zwei Männer zu vier Monaten Haft verurteilt, die mit einem Kuss in der Öffentlichkeit gegen die Diskriminierung von Homosexuellen in ihrem Land demonstriert hatten. Die beiden 38 und 25 Jahre alten Angeklagten seien wegen "Erregung öffentlichen Ärgernisses" und "widernatürlicher gleichgeschlechtlicher Handlungen" schuldig gesprochen worden, berichteten Schwulen-Aktivisten am Freitag. Sie mussten zudem eine Geldstrafe von umgerechnet je 45 Euro zahlen. In Marokko kann Homosexualität >>>

Maroc : deux hommes condamnés à quatre mois de prison pour homosexualité

Deux hommes accusés de s'être embrassés en public début juin sur un site historique de Rabat, au Maroc, ont été condamnés vendredi à quatre mois de prison ferme. À lire aussi Lahcen, 38 ans, et Mohsine, 25 ans, qui étaient poursuivis pour outrage public à la pudeur et acte contre nature avec un individu du même sexe, ont été condamnés à quatre mois de prison ainsi qu’à une amende de 500 dirhams chacun (environ 45 euros), selon des associations de défense des homosexuels. Les deux hommes arrêtés le 5 juin étaient accusés de s’être embrassés >>>

Maroc : deux hommes condamnés à quatre mois de prison pour homosexualité

Deux hommes accusés de s'être embrassés en public début juin sur un site historique de Rabat, au Maroc, ont été condamnés vendredi à quatre mois de prison ferme. À lire aussi Lahcen, 38 ans, et Mohsine, 25 ans, qui étaient poursuivis pour outrage public à la pudeur et acte contre nature avec un individu du même sexe, ont été condamnés à quatre mois de prison ainsi qu’à une amende de 500 dirhams chacun (environ 45 euros), selon des associations de défense des homosexuels. Les deux hommes arrêtés le 5 juin étaient accusés de s’être embrassés >>>

Halbnackt im Kölner Dom: Ex-Femen-Aktivistin legte Einspruch ein

Köln (APA/dpa) - Eine Ex-Femen-Aktivistin, die während einer Weihnachtsmesse 2013 halbnackt auf den Altar des Kölner Doms gesprungen war, hat erneut Revision gegen ihre Verurteilung eingelegt. Das Landgericht Köln hatte in der vergangenen Woche eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro gegen die Frau verhängt. Nun wird der Fall vor dem Oberlandesgericht verhandelt. Eine Gerichtssprecherin bestätigte am Mittwoch entsprechende Medienberichte. Bereits im Dezember war die 22-Jährige in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt worden, aufgrund geänderter Einkommensverhältnisse >>>

Ex-Femen-Aktivistin legte Einspruch ein

Zuletzt aktualisiert: 10.06.2015 um 14:54 UhrKommentareHalbnackt im Kölner DomDas Landgericht Köln hatte in der vergangenen Woche eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro gegen die Frau verhängt. Der Fall geht nun an das Oberlandesgericht weiter.  Eine Ex-Femen-Aktivistin, die während einer Weihnachtsmesse 2013 halbnackt auf den Altar des Kölner Doms gesprungen war, hat erneut Revision gegen ihre Verurteilung eingelegt. Das Landgericht Köln hatte in der vergangenen Woche eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro gegen die Frau verhängt. Nun wird der Fall vor dem Oberlandesgericht >>>

Halbnackt im Kölner Dom: Ex-Aktivistin legt erneut Revision ein

Halbnackt auf den Altar gesprungen Eine Ex-Femen-Aktivistin, die während einer Weihnachtsmesse 2013 halbnackt auf den Altar des Kölner Doms gesprungen war, hat erneut Revision gegen ihre Verurteilung eingelegt. Das Landgericht Köln hatte in der vergangenen Woche eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro gegen die Frau verhängt. Nun wird der Fall vor dem Oberlandesgericht verhandelt. Eine Gerichtssprecherin bestätigte am Mittwoch entsprechende Medienberichte. Bereits im Dezember war die 22-Jährige in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt >>>

Halbnackt im Kölner Dom: Ex-Aktivistin legt erneut Revision ein

Eine Ex-Femen-Aktivistin, die während einer Weihnachtsmesse 2013 halbnackt auf den Altar des Kölner Doms gesprungen war, hat erneut Revision gegen ihre Verurteilung eingelegt. Das Landgericht Köln hatte in der vergangenen Woche eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro gegen die Frau verhängt. Nun wird der Fall vor dem Oberlandesgericht verhandelt. Eine Gerichtssprecherin bestätigte entsprechende Medienberichte. Bereits im Dezember war die 22-Jährige in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt worden, aufgrund geänderter Einkommensverhältnisse fiel die Strafe in der Berufung >>>