Ex-Femen-Aktivistin legte Einspruch ein

Zuletzt aktualisiert: 10.06.2015 um 14:54 UhrKommentareHalbnackt im Kölner Dom

Das Landgericht Köln hatte in der vergangenen Woche eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro gegen die Frau verhängt. Der Fall geht nun an das Oberlandesgericht weiter.


 Eine Ex-Femen-Aktivistin, die während einer Weihnachtsmesse 2013 halbnackt auf den Altar des Kölner Doms gesprungen war, hat erneut Revision gegen ihre Verurteilung eingelegt. Das Landgericht Köln hatte in der vergangenen Woche eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro gegen die Frau verhängt.

Nun wird der Fall vor dem Oberlandesgericht verhandelt. Eine Gerichtssprecherin bestätigte am Mittwoch entsprechende Medienberichte.

Bereits im Dezember war die 22-Jährige in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt worden, aufgrund geänderter Einkommensverhältnisse fiel die Strafe in der Berufung geringer aus.

Die Ex-Aktivistin hatte während einer Messe am Ersten Weihnachtstag 2013 im Beisein von Kardinal Joachim Meisner Parolen gerufen - nur mit einem Slip bekleidet und der Aufschrift "I am god" (Ich bin Gott) auf dem Oberkörper. Sie wollte damit nach eigenen Angaben gegen die Stellung der Frau in der katholischen Kirche und gegen Meisners Einstellung zur Abtreibung protestieren.

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Halbnackt im Kölner Dom: Femen-Aktivistin erneut vor Gericht

Die Femen-Aktivistin Josephine Witt, die während der Weihnachtsmesse 2013 barbusig auf den Altar des Kölner Doms gesprungen war, ist am Dienstag erneut vor Gericht erschienen. Wegen Störung der Religionsausübung hatte das Kölner Amtsgericht sie im Dezember zur einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt. Dagegen legte Witt Berufung beim Landgericht ein.



Via: kleinezeitung.at


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