Halbnackt im Kölner Dom: Josephine Witt zahlt 600 Euro

Köln/Hamburg. Ende im juristischen Streit um den Oben-Ohne-Protest im Kölner Dom: Die frühere Femen-Aktivistin Josephine Witt, die beim Weihnachtsgottesdienst 2013 vor Kardinal Joachim Meisner fast nackt auf den Altar gesprungen war, hat ihre Revision zurückgezogen. Das bestätigte der Kölner Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn der "Kölnischen Rundschau".

Anfang Juni hatte das Kölner Landgericht die 21-Jährige wegen grober Störung der Religionsausübung zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt. Damit bestätigte die 6. Kleine Strafkammer den Beschluss des Kölner Amtsgerichts vom Dezember, halbierte aber das Strafmaß wegen derzeit ungesicherter Einkommensverhältnisse der Angeklagten. Witt hatte daraufhin Revision vor dem Oberlandesgericht eingelegt.

Die Aktivistin war am 1. Weihnachtstag 2013 während einer Messfeier mit dem inzwischen emeritierten Kardinal Joachim Meisner an dessen 80. Geburtstag auf den Altar gesprungen. Sie entblößte ihren Oberkörper, auf dem "I am god" (Ich bin Gott) stand. Sie habe damit gegen eine frauenfeindliche Haltung der Kirche protestieren wollen, so Witt.

Witt und ihre Anwältin hatten das Recht auf freie Meinungsäußerung geltend gemacht. Eine Institution wie die katholische Kirche müsse sich auch im Gottesdienst Kritik an ihrer frauenfeindlichen Haltung gefallen lassen. Steiner sprach von einer Jugendverfehlung, da sich ihre Mandantin keine Gedanken über die empörten Reaktionen gemacht habe. Die Anwältin verwies auf einen Konflikt mit den Eltern. Witt berichtete, dass sie mehrfach des Elternhauses verwiesen wurde.

Die Kammer verwies unter anderem auf ein Interview mit Witt unmittelbar nach dem Nackt-Protest im Dom. Ihre Äußerungen ließen keinen Zweifel daran, sie als Erwachsene zu verurteilen, so die Richterin. Die Konflikte mit den Eltern seien normale Abnabelungsprozesse.

(KNA/HA)

Via: abendblatt.de


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