Femen-Aktivistin zog blank: Geldstrafe für Nacktprotest im Kölner Dom – T
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Eine ehemalige Femen-Aktivistin muss für ihren Nacktprotest auf dem Hauptaltar des Kölner Doms zu Weihnachten 2013 wegen Störung der Religionsausübung 600 Euro Strafe zahlen. In einem Berufungsverfahren kam das Landgericht Köln im Verfahren gegen die 22-Jährige zu diesem Urteil.
Mehr zum Thema Eklat bei der Weihnachtsmesse: Frau springt in Kölner Dom fast nackt auf den Altar Das Gericht folgte damit der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Anwältin der Angeklagten hatte dafür plädiert, es bei einer "gerichtlichen Standpauke" zu belassen und andernfalls das Jugendstrafrecht anzuwenden.
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