Urteil gegen Femenaktivistin
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Das Urteil des Kölner Amtsgericht gegen die Gottesdienststörerin Josephine Witt mag milde erscheinen, doch mehr als die Milde erstaunt, daß es tatsächlich zu einer Verurteilung gekommen ist und diese auch nach normalem Strafrecht erfolgte. Bleibt zu hoffen, daß auch andere Femen das Signal verstehen. Eines war schnell klar, ihre gebrüllte Behauptung, sie sei Gott, war gelogen. Die 21-jährige Josephine Witt war am 1. Weihnachtstag vergangenen Jahres barbusig auf den Altar des Kölner Domes gesprungen und hatte die festliche Messe gestört. Sie sorgte für reichlich Empörung. >>>