Warnung vor Missbrauch – domradio
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domradio.de: Wie sehen Sie das aus Pressesicht: Wenn ein Journalist im Vorfeld einer Straftat informiert wird, darf er diese trotzdem zulassen?
Hendrik Zörner: Wenn es sich um eine wirkliche Straftat handelt im Sinne eines kriminellen Aktes: Nein. Da ist ein Journalist dann zuallererst einmal Staatsbürger und erst in zweiter Linie Berichterstatter. Aber wir reden ja hier nicht über eine Straftat, sondern über eine Störung des Religionsfriedens – das ist zwar eine strafbare Handlung, aber ganz weit entfernt von einem Kapitalverbrechen wie etwa Körperverletzung oder möglicherweise sogar >>>
